Neues Tierarzneimittelgesetz seit Jan. 2025 in Kraft!

Über diesen internen Link gelangen sie zu FAQ - Tierärztliche Hausapotheke: https://www.tierarztpraxis-unzeitig.de/FAQ-TIERAeRZTLICHE-HAUSAPOTHEKE/

Bild zeigt Info-Flyer

Alternativtext zum Info-Flyer "Neues Tierarzneimittelgesetz 2025"

Sehr geehrte Tierbesitzer/-innen, seit Anfang des Jahres tritt das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG) in Kraft. Hiermit möchten wir Sie auf die Änderungen hinweisen.

Tierärzte dürfen eine tierärztliche Hausapotheke führen. Das heißt, sie dürfen Tierarzneimittel für die von ihnen untersuchten Tiere abgeben. Tierarztpraxen und -kliniken sind somit keine Apotheke im üblichen Sinn.

  • Medikamente dürfen vom Tierarzt nur für den aktuellen Behandlungsfall abgegeben werden.
  • Die Menge der abgegebenen Medikamente darf den aufgrund tierärztlicher Diagnose festgestellten Bedarf nicht überschreiten.
  • Rezepte für Tiere dürfen nur in normalen Apotheken eingelöst werden. Tierärzte dürfen kein Medikament auf Anweisung oder Rezept eines anderen (Haus-) Tierarztes abgeben.
  • Einige Medikamente dürfen bei Hund, Katze oder Heimtier nicht mehr verwendet werden.
  • Manche Antibiotika dürfen nur angewendet werden, wenn zuvor eine Laborprobe zur weiteren Untersuchung eingeschickt wurde.
  • Medikamente dürfen vom Tierarzt nur zur Vernichtung zurückgenommen und nicht erstattet werden.


Sie dürfen Medikamente mit dem Hausmüll entsorgen, wenn dieser (wie fast überall) an eine Müllverbrennung geht.
Bitte Medikamente
nie über das Waschbecken oder die Toilette entsorgen!

Ein Verstoß gegen die Verordnung, bspw. durch unerlaubte Medikamentenrücknahme, kann für die verantwortlichen Tierärzte strafrechtliche und kammerrechtliche-disziplinarische Folgen haben.

Tiergesundheit - Wissenswertes und Informationen über Hund, Katze, Pferd, Nagetiere und Parasiten

Bilder von links nach rechts: Hund, Katze, Pferd, Nagetier Über diese internen Links Hund, Katze, Pferd, Nagetier finden sie Informationen über Impfungen, Zahnpflege, Parasiten u.v.m

Bild zeigt Pollenflukalender von LABOKLIN


Alternativtext zum Pollenflugkalender

HASEL Januar bis März, ERLE Januar bis April, PAPPEL Februar bis April, WEIDE Februar bis Juni
BUCHE März bis April, BIRKE Februar bis Mai, GRÄSER März bis Oktober, SPITZWEGERICH April bis September
ROGGEN April bis August, BRENNNESSEL April bis Oktober, GÄNSEFUß April bis Oktober, BEIFUß Mai bis OKtober,
RAGWEED April bis September, LÖWENZAHN März bis September, SAUERAMPFER April bis September

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